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Datenschutz

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1. Einführung

Die vorliegende Datenschutzerklärung gilt für das stationäre betreute Wohnen für Männer im WB7.GR  

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Sie basiert auf den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Ziel dieses Konzepts ist es, den Schutz personenbezogener Daten der Bewohner, Mitarbeiter und Dritter zu gewährleisten und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicherzustellen.

2. Grundsätze des Datenschutzes

Gemäß den Grundsätzen des DSG sind personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung soll dem Zweck angemessen, sachlich richtig, sicher und nur so lange wie nötig sein.

3. Verantwortlichkeit und Zuständigkeiten

Der Betreiber des stationären betreuten Wohnens ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Ein Datenschutzbeauftragter wird benannt (Datenschutzreglement), der die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzkonzepts koordiniert und überwacht.

4. Erfassung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten von Bewohnern, Mitarbeitern und Dritten werden nur erfasst, wenn sie zur Erfüllung der Vertragsbeziehung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind. Dabei werden nur diejenigen Daten erhoben, die für die jeweilige Zweckbestimmung notwendig sind.

5. Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach Möglichkeit auf Servern innerhalb der Schweiz. Die Zugriffsrechte auf die Daten werden auf das notwendige Minimum beschränkt, sodass nur autorisierte Personen Zugang haben. Die Daten werden regelmäßig gesichert und bei Bedarf wiederhergestellt (Backup auf Severn in der EU möglich).

6. Weitergabe von Daten an Dritte

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung von Vertragsbeziehungen oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Weitergabe nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person (Schweigepflichtentbindung).

7. Datenlöschung

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

8. Informations- und Auskunftsrecht der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Auf Anfrage werden ihnen diese Informationen in verständlicher Form zur Verfügung gestellt.

Insbesondere:

  • Die Daten als solche
  •  Bearbeitungszweck
  • Aufbewahrungsdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer
  • Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei ihnen erhoben wurden
  • Gegebenenfalls über das Vorliegen einer automatisierten Einzelentscheidung
  • Gegebenenfalls über die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, denen Ihre Personendaten bekanntgegeben werden

Weiter haben Sie grundsätzlich das Recht, 

  • eine allenfalls erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer Personendaten zu widerrufen
  • Ihre von uns gespeicherten Personendaten korrigieren zu lassen
  • Ihre von uns gespeicherten Personendaten löschen zu lassen oder sonst unserer Bearbeitung zu widersprechen

Diese Rechte können bzw. müssen wir je nach den Umständen so wie gesetzlich vorgesehen einschränken, z.B. zum Schutz Dritter oder wo wir zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind (z.B. Buchhaltung 10 Jahre).

Kontaktdaten siehe Punkt 1.

9. Datensicherheit

Es werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Verschlüsselung von Daten, regelmäßige Sicherheitsupdates und Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten.

10. Datenschutzverletzungen und Meldepflicht

Im Falle einer Datenschutzverletzung wird der Datenschutzbeauftragte unverzüglich informiert. Dieser ist für die Untersuchung, Behebung und Meldung der Datenschutzverletzung an die zuständige Datenschutzbehörde zuständig. Die betroffenen Personen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben informiert.

11. Schulung der Mitarbeiter

Um den Datenschutz im stationären betreuten Wohnen für Männer sicherzustellen, ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert sind und geschult werden. Hierzu werden regelmäßige Schulungen und Fortbildungen durchgeführt, die den Mitarbeitern die Grundsätze des Datenschutzes vermitteln und ihnen den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten aufzeigen.

12. Überprüfung und Anpassung des Datenschutzreglements

Um sicherzustellen, dass das Datenschutzkonzept stets aktuell ist und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird es regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Aktualität und Wirksamkeit des Datenschutzkonzepts zu gewährleisten.

13. Zusammenfassung

Das Datenschutzreglement stellt die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten im stationären betreuten Wohnen für Männer nach Schweizer Datenschutzverordnung dar. Es legt die Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um den Datenschutz zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Die Umsetzung und Einhaltung dieses Datenschutzkonzepts ist von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Bewohner, Mitarbeiter und Dritter in den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu stärken und die Integrität und den guten Ruf des stationären betreuten Wohnens für Männer zu wahren.